Aktuelles Urteil: Merchants haften für ihre Affiliates

Juni 29th, 2006

In dem aktuellen Urteil des OLG Kölns schlossen sich die Richter der Ansicht des Landgerichts Köln an.

Damit ist ein Merchant für begangene Markenverletzungen seines Affiliates als sog. Mitstörer haftbar. Auch ein entsprechender Hinweis in den AGBs des Merchants, die diese Haftung ausschließt befreit nicht von der Mitstörerhaftung.

Eine vom Beklagen angestrebte Revision vor dem BGH lehnte das Gericht ab.

Dieses Urteil dürfte in der Affiliatebranche vor allem auf Seite der Merchants für einige Unruhe sorgen. Für große Merchants ist es nahezu unmöglich, die Vielzahl der Affiliates immer genau zu kontrollieren. Eventuell muss also das gesamte Geschäftsmodell überdacht werden. Interessant dürfte es auch sein, ob und wie die Affiliate-Netzwerke auf dieses Urteil reagieren. Netzwerke die hier schnell eine technische Lösung finden, dürften sicherlich einen Vorteil gegenüber den Mitbewerbern haben.

Weitere Informationen zum aktuellen Urteil gibt es beim Internetrechtsexperten Dr. Martin Bahr.

http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20060626142807.html

Hinweis:
Dieser Artikel dient lediglich rein informatorischen
Zwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Kategorie: Affiliatemarketing | add to mister wong

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